Wer Bundespräsident:in werden will, muss mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen sammeln. Die braucht man, um am 9. Oktober am Stimmzettel zu stehen. Was man noch braucht, um Bundespräsident:in zu werden und wie die Wahl abläuft, hat FREDA zusammengefasst.
Anfang Oktober werden die Österreicher:innen wieder zur Wahlurne gebeten. Ein Staatsoberhaupt wird gesucht. Die erste Amtszeit von Bundespräsident Alexander Van der Bellen geht nämlich dem Ende zu. Für jene, die für das höchste Amt im Land kandidieren möchten, wird es nun ernst. Denn seit Dienstag müssen sie Unterstützungserklärungen sammeln. Um zur Wahl antreten zu können, brauchen sie bis 2. September mindestens 6.000 Stück. Das gilt auch für den amtierenden Bundespräsidenten.
Kandidat:innen suchen Unterstützer:innen
Die Österreicher:innen sind daher nicht erst am Wahlsonntag gefragt. Sie können bereits jetzt eine Unterstützungserklärung für ihre:n Favorit:in unterschreiben und damit die Kandidatur ermöglichen. Wichtig: Jede:r kann nur eine:n Kandidat:in unterstützen. Die Unterstützungserklärungen müssen die Kandidat:innen gemeinsam mit dem Wahlvorschlag und einem Kostenbeitrag von 3.600 Euro spätestens am 2. September bei der Bundeswahlbehörde vorlegen.
Du willst eine Kandidat:in unterstützen? Das musst du dafür tun:
- Unterstützungserklärung downloaden und ausfüllen – aber noch nicht unterschreiben.
- Mit der ausgefüllten Unterstützungserklärung zum Gemeindeamt der Heimatgemeinde oder zum Magistrat in Wien gehen und diese dort vor den Augen der Gemeindebediensteten unterschreiben. Lichtbildausweis nicht vergessen.
- Voraussetzung ist, dass man zum Stichtag am 9. August in die Wählerevidenz eingetragen ist und somit am 9. Oktober wahlberechtigt ist.
- Unterschrieben und beglaubigt muss man die Erklärung dann an die Zustellungsbevollmächtigten der jeweiligen Kandidat:innen schicken oder persönlich abgeben.
Bundespräsident:in wird direkt gewählt
All jene Kandidat:innen, die die Voraussetzungen erfüllen, stehen dann am 9. Oktober am Wahlzettel. Neben ausreichend Unterstützungserklärungen müssen sie auch mindestens 35 Jahre alt und selbst wahlberechtigt sein. Das Staatsoberhaupt wird direkt vom Volk gewählt. In der Geschichte Österreichs war das nicht immer so. Obwohl die Direktwahl bereits mit der Reform der Bundesverfassung 1929 eingeführt wurde, wurde sie erstmals 1951 durchgeführt. Ausnahmegesetze machten es möglich, dass das Staatsoberhaupt 1931 und 1945 parlamentarisch bestellt wurde.
Ihre Stimme dürfen am 9. Oktober alle Wahlberechtigten abgeben, die mindestens 16 Jahre alt sind. Sie können entweder direkt im Wahllokal oder per Briefwahl wählen. Um die Wahl zu gewinnen, muss ein:e Kandidat:in eine absolute Mehrheit erhalten. Erreicht niemand mehr als 50 Prozent, müssen sich die beiden stimmenstärksten Kandidat:innen vier Wochen nach dem ersten Wahlgang einer Stichwahl stellen. Bei insgesamt 13 Bundespräsident:innenwahlen in der Zweiten Republik war dies erst viermal der Fall.
Wiederwahl ist einmal möglich
Der oder die gewählte Bundespräsident:in muss dann bis spätestens 26. Jänner vor der Bundesversammlung, die sich aus den Mitgliedern des Nationalrats und Bundesrats zusammensetzt, angelobt werden. Die Amtszeit dauert sechs Jahre, eine Wiederwahl ist einmal möglich.