Schweine sind mehr als nur das Schnitzel, das am Sonntag bei den Großeltern auf den Mittagstisch kommt. Sie sind soziale Wesen, die gerne in Stroh und Erde wühlen. Dass Schweinemastbetriebe bis 2040 Zeit bekommen, qualvolle Vollspaltenböden zu entfernen, sieht der Verfassungsgerichtshof nicht gerechtfertigt und hat die Bestimmung im Tierschutzgesetz nun aufgehoben.
Manchmal bewegt sich ein Strohhaufen. In einem Moment war alles noch ruhig – und auf einmal grunzt der Strohhaufen. Dann springt plötzlich ein Schwein heraus, und noch eins und noch eins und noch eins. Ein ganzer Sauhaufen löst sich unter dem Strohhaufen auf.
Schweine bauen sich gerne Schlafnester aus Stroh und kuscheln sich mit Artgenossen zusammen. Das ist weich und hält warm. Schweine sind soziale Tiere. Doch nur die wenigsten Schweine werden in Österreich auch so gehalten, dass sie in Stroh und Erde herumwühlen und in Familienverbänden leben können. In Österreich leben laut Statistik Austria 2,57 Millionen Schweine. In zwei Drittel der 20.000 Schweinebetriebe werden die Tiere auf Vollspaltböden gehalten. Sie stehen auf hartem Beton dicht an dicht zu Artgenossen. Wer Stroh sucht, wird in solchen Ställen keines finden.
Übergangsfrist ist zu lange
Wer seit letztem Jahr eine neue Schweinemastanlage errichten will, darf keine Vollspaltenböden mehr integrieren. Das hat der Nationalrat 2022 beschlossen. Derselbe Beschluss sieht für bereits bestehende Betriebe eine Übergangsfrist bis 2040 vor. Für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist diese lange Frist sachlich nicht gerechtfertigt. Die Rücksicht auf Landwirt:innen, die in einen Umbau investieren müssten, wird hier klar über das Wohl der Tiere gestellt. „Das Urteil des VfGH ist ein Sieg für den Tierschutz. Dass die Frist mit 2040 nicht hält ist jetzt klar. Ein Ende des Vollspaltenbodens überhaupt festzulegen, war ein hart erkämpfter Erfolg. Nun freuen wir uns sehr, dass mit der Entscheidung des VfGH ein früheres Ende der Vollspaltenböden möglich wird“, betonen Olga Voglauer, Landwirtschaftssprecherin der Grünen, und Faika El-Nagashi, Tierschutzsprecherin der Grünen.
„Das Urteil des VfGH ist ein Sieg für den Tierschutz.“
Das Höchstgericht hat die Bestimmungen im Tierschutzgesetz mit 1. Juni 2025 aufgehoben. Das heißt: Bis dahin muss der Nationalrat eine neue Regelung beschließen. Passiert das nicht, dann sind Vollspaltenböden mit 1. Juni 2025 im ganzen Land verboten.
Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ist eine gute Nachricht für die Schweine. Denn das bedeutet, dass die qualvolle Haltung auf Vollspaltenböden schon früher ein Ende haben wird. Wann genau, das muss nun ausgehandelt werden.
Schweine leben über ihrem Kot
Doch warum sind Vollspaltenböden eigentlich problematisch? Das ist einfach erklärt: Es handelt sich um Betonplatten, in die Spalten eingelassen sind. Durch diese Spalten rinnt der Urin und fällt der Kot der Tiere direkt in eine Güllegrube. Für die Landwirt:innen bedeutet das weniger Arbeit. Für die Schweine bedeutet das, dass sie Tag und Nacht über ihren eigenen Ausscheidungen stehen und die aufsteigenden Ammoniakdämpfe einatmen müssen. Das reizt Augen und Atemwege.
Zudem stehen Schweine, die auf Vollspaltenböden gehalten werden, unter Stress. Sie entwickeln Magengeschwüre und Verhaltensauffälligkeiten. Unter anderem beißen sie Artgenossen Schwanz und Ohren ab. Der harte Betonboden schädigt zudem ihre Gelenke und verursacht Entzündungen.
Die Haltung auf Vollspaltenböden verursacht Tierleid und Krankheiten. Diese Haltungsform kann gar nicht schnell genug verboten und durch mehr Platz und Strohbuchten für die Tiere ersetzt werden. Das ist nicht nur im Sinne der Schweine, sondern auch im Sinne der Landwirtschaft. Denn wollen wir nicht alle, dass das Schwein, das für das Schnitzel, das es am Sonntag bei den Großeltern gibt, ein gutes und gesundes Leben hatte?