Maklerprovision fällt

Ab 1. Juli dürfen Maklerbüros nur noch Provision verlangen, wenn wir sie ausdrücklich für die Wohnungssuche beauftragen. Die Reform der Maklergebühren bringt mehr Gerechtigkeit und entlastet vor allem junge Menschen.

Endlich raus aus dem Kinderzimmer und rein in die eigenen vier Wände. Viele junge Menschen freuen sich auf dieses Kapitel in ihrem Leben. Doch dann holt sie die kostspielige Realität ein. Oder konkreter: Kautionen, Ablösen und Provisionen. Die Startkosten für die eigene Wohnung sind für junge Menschen oft schwer zu stemmen. Insbesondere dann, wenn die Eltern nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, zu unterstützen.

Erst vor kurzem ist meine 19-jährige Nichte in ihre erste Wohnung in Wien gezogen. Wie so viele junge Menschen ist sie vom Land zum Studieren in die Stadt gekommen. Sie teilt sich ihre 49-Quadratmeter-Wohnung mit einer Freundin, zu zweit schaffen sie die Miete dank Nebenjob und kleiner Unterstützung von zu Hause.

„Ein Drittel der Startkosten für eine eigene Wohnung fallen zukünftig weg.“

Ohne familiäre Finanzspritze wären auch Kaution, Maklerprovision und Ablöse nicht zu stemmen gewesen. Alleine diese drei Posten haben sich zu beinahe 6.000 Euro addiert. Und das, obwohl die Wohnung meiner Nichte wahrlich kein Juwel handelt. Es gibt ein muffiges Vorzimmer, das gleichzeitig die Küche ist, ein fensterloses Bad und zwei schmale Zimmer mit Fenstern zu einer lauten Straße. Trotzdem: Wären sie oder ihre Mitbewohnerin in eine armutsbetroffene Familie geboren worden, wäre diese Wohnung keine Option für sie gewesen. Für solche Menschen bringt die Reform der Maklergebühren eine Entlastung. Denn rund ein Drittel der Startkosten für eine eigene Wohnung fallen damit weg.

Unfaire Praxis

Derzeit ist die Praxis noch so: Ein Immobilienunternehmen will seine Wohnungen an die Leute bringen. Dafür beauftragt es ein Maklerbüro. Das inseriert die Wohnungen, macht Führungen und erstellt Verträge. Die Makler:innen erfüllen also eine Dienstleitung für das Immobilienunternehmen. Trotzdem werden die Mieter:innen zur Kasse gebeten. Als Mieter:in muss man mit Vertragsabschluss eine Provision an das Maklerbüro zahlen, obwohl man sie nie beauftragt hat.

Das sind keine kleinen Summen. Derzeit beträgt die Maklerprovision meist zwei Monatsmieten und Umsatzsteuer. Immerhin eine Monatsmiete wird fällig, wenn die Wohnung für maximal drei Jahre angemietet wird.

„Die Reform der Maklergebühren spart Mieter:innen jährlich 55 Millionen Euro.“

Diese Praxis ändert sich mit der Reform der Maklergebühren. Ab Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip. Und der Name ist Programm. Wer bestellt, zahlt auch. Ein logisches Prinzip, das in allen anderen Lebensbereichen selbstverständlich ist. Das heißt: Ein Maklerbüro darf von Wohnungssuchenden nur dann Geld verlangen, wenn sie die Vermittlung ausdrücklich in Auftrag gegeben haben. Die beiden einigen sich vor dem Aktivwerden des Maklerbüros auf eine Provision für die Vermittlung und basta.

Jährlich werden etwa 82.000 befristete und 35.000 unbefristete Mietverträge abgeschlossen. Die neue Regelung bedeutet für Mieter:innen in Summe eine Entlastung von 55 Millionen Euro.

Verspätetes Inkrafttreten

Eigentlich wurde der Gesetzesentwurf bereits im März 2022 vorgestellt und ging auch erfolgreich durch die Begutachtung. Doch dann wollte die ÖVP jene Passage aus dem Entwurf streichen, die verhindert, dass die Provision übers Hintertürchen wieder eingeführt wird. Ende des Jahres folgte dann die Überraschung: Justizministerin Alma Zadic und Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm kündigen die Reform der Maklergebühren doch an – und zwar mit dem Umgehungsschutz, gegen den sich die ÖVP gesperrt hatte.

(Originalversion Artikel 12/22)

Über die/den Autor:In

Markus Englisch
Markus Englisch
Markus studierte TV- und Medienproduktion in Wien. Sein größter Antrieb als Journalist ist es, die Klimakrise für alle Menschen begreifbar zu machen. Zuletzt war er als Redakteur bei PULS 4 tätig und leitete das Nachhaltigkeitsmagazin KLIMAHELDiNNEN.

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