Mehr als 280 Gemeinden über alle Parteigrenzen hinweg haben sich dafür starkgemacht, dass sie auf ihren Straßen leichter Tempo 30 umsetzen können. Das Klimaministerium legt nun eine Novelle der Straßenverkehrsordnung vor, die genau das ermöglicht.
Auch bisher war es für Städte und Gemeinden möglich, Geschwindigkeitsbeschränkungen festzulegen. Aber es war dazu viel Bürokratie und umfangreiche Gutachten notwendig. Für viele Gemeinden war das schlicht zu aufwendig. Die Gesetzesnovelle wird es ihnen zukünftig deutlich leichter machen. Das ist wichtig, denn Städte und Gemeinden wissen selbst am besten, wo Temporeduktionen sinnvoll sind.
Diese Änderungen bringt die Novelle:
- Künftig kann die jeweils zuständige Straßenbehörde in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern.Zum Beispiel vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen. Einzige Voraussetzung dafür: Die Maßnahme muss zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere von Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen geeignet sein.
- Zusätzlich erleichtert die Gesetzesnovelle auch die Überwachung der Tempolimits. So sollen Gemeinden künftig Radarkontrollen selbst durchführen können. Voraussetzung ist eine entsprechende Übertragungsverordnung des Landes. Bisher konnten die Gemeinden nur dann Radarkontrollen durchführen, wenn sie über eine eigene Stadtpolizei verfügen.
Viele Vorteile von Tempo 30
Tempo 30 statt Tempo 50 im Ortsgebiet ist eine der wirksamsten Maßnahmen, die Zahl der Unfälle und Unfallopfer zu reduzieren. Temporeduktionen sorgen außerdem für weniger Lärm und eine bessere Luft.
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Mehr Informationen„Geringeres Tempo bedeutet mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität für die Menschen vor Ort. Es führt zu weniger Verkehrstoten, verursacht weniger klimaschädliche Emissionen und spart durch den geringeren Treibstoffverbrauch auch Geld. Ich freue mich sehr, dass wir es durch die neue Straßenverkehrsordnung für Gemeinden und Städte nun einfacher machen, Tempo 30 vor Ort einzuführen“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Änderungen voraussichtlich ab Sommer 2024
Die StVO-Novelle geht Mitte Jänner in Begutachtung. Das heißt, die Öffentlichkeit kann sechs Wochen Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Das Inkrafttreten ist für Sommer 2024 geplant.